For­de­rungs­si­che­rung für Kre­dit­ge­ber

For­de­rungs­si­che­rung für Kre­dit­ge­ber — Deut­sche Pfand­ver­wer­tung.

Anhand eines Scoring wird die Ent­schei­dung über ein Kre­dit-Enga­ge­ment getrof­fen. Der Grund hier­für liegt unter ande­rem dar­in, dass als Sicher­heit ange­bo­te­ne Ver­mö­gens­wer­te (Assets) haus­in­tern nicht mehr bewer­tet, ver­wal­tet und gesi­chert wer­den kön­nen.

Dies engt ins­be­son­de­re bei kurz­fris­ti­gen Zwi­schen­fi­nan­zie­runeng den Hand­lungs­rah­men ein.
Poten­zi­el­le Neu­kun­den gehen womög­lich ver­lo­ren. Sogar lang­jäh­ri­ge und seriö­se Kun­den sind mit­un­ter gezwun­gen, die Ange­bo­te von Pfand­lei­hern oder Fin­tech-Anbie­tern (Crowd-Inves­t­ing) in Anspruch zu neh­men.

Bewähr­te Lösung:
Um den Finan­zie­rungs­be­darf die­ser Kli­en­tel bedie­nen zu kön­nen, bie­tet hier­für die DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG bewähr­te Lösun­gen. Unse­re Spe­zia­lis­ten bewer­ten auf Grund­la­ge ihrer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung mobi­le Sicher­hei­ten sowie Anla­ge- und Umlauf­ver­mö­gen von Unter­neh­men, Rech­ten und Paten­ten und erstel­len Gut­ach­ten über den zu erwar­ten­den Ver­wer­tungs­er­lös bei Zah­lungs­aus­fall. Es besteht die Mög­lich­keit der Über­nah­me einer Bürg­schaft. Die besi­cher­ten Gegen­stän­de bzw. Unter­neh­mens­an­tei­le wer­den gemäß §§ 688 ‑700 BGB durch uns ver­wahrt und nach Ablö­sung der For­de­rung an den Eigen­tü­mer aus­ge­hän­digt oder bei Zah­lungs­aus­fall kurz­fris­tig durch uns im Wege der öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung oder im Frei­ver­kauf ver­wer­tet.