All­ge­mei­ne Ver­stei­ge­rungs- und Ver­kaufs­be­din­gun­gen für Pfand­rechts­ver­stei­ge­run­gen (öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen)

 1.  Bie­ter und Käu­fer erken­nen die nach­ste­hen­den Ver­stei­ge­rungs­be­din­gun­gen mit ihrer Teil­nah­me an unse­rer Ver­stei­ge­rung an. Sie gel­ten auch für den frei­hän­di­gen Ver­kauf.

 2.  DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR ver­stei­gert öffent­lich im frem­den Namen und für frem­de Rech­nung.

3.  Auf Wunsch wird dem Erstei­ge­rer der Auf­trag­ge­ber der jewei­li­gen Gegen­stän­de mit­ge­teilt.

4.  Die zur Ver­stei­ge­rung gelang­ten Gegen­stän­de kön­nen vor dem Ver­stei­ge­rungs­ter­min zu ange­ge­be­ner Zeit besich­tigt wer­den; im Fal­le von Rech­ten kön­nen nach Abga­be einer Ver­trau­lich­keits­er­klä­rung (NDA) im vir­tu­el­len Daten­raum die zur Ver­fü­gung gestell­ten Doku­men­ten ein­ge­se­hen wer­den.

5.  Die Gegen­stän­de und Rech­te wer­den in dem Zustand ver­kauft, in dem sie sich zum Zeit­punkt der Ver­stei­ge­rung befin­den. Sie kön­nen Beschä­di­gun­gen oder Beein­träch­ti­gun­gen bzw. Ein­schrän­kun­gen auf­wei­sen, die im Kata­log oder sons­ti­gen Beschrei­bun­gen nicht erwähnt sind. Der Käu­fer aner­kennt, dass jeg­li­che Rekla­ma­ti­on aus­ge­schlos­sen ist und wir kei­ner­lei Gewähr für Güte, Beschaf­fen­heit, Voll­stän­dig­keit, offe­ne oder ver­steck­te Män­gel, sons­ti­ge Schä­den oder beson­de­re Eigen­schaf­ten über­neh­men. Der Käu­fer erwirbt oder erstei­gert neue oder gebrauch­te Gegen­stän­de bzw. Rech­te unter Aus­schluss jeg­li­cher Gewähr­leis­tung. Tech­ni­sche Daten, Maße oder Gewichts­an­ga­ben, Bau­jah­re oder sons­ti­ge wert­be­stim­men­de Anga­ben sind unver­bind­lich. Auf­lis­tun­gen der Objek­te und Beschrei­bun­gen sind sorg­fäl­tig und nach bes­tem Gewis­sen erstellt. Sie stel­len kei­ne Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rung oder Garan­tie dar. Schrift­li­che oder münd­li­che Zustands­be­rich­te geben ledig­lich eine sub­jek­ti­ve Mei­nung wie­der und stel­len kei­ne abwei­chen­de Indi­vi­du­al­ab­re­de von den vor­ge­nann­ten Rege­lun­gen dar. Sie wer­den unver­bind­lich ledig­lich als Zusatz­in­for­ma­ti­on erbracht. Gemäß § 474 Abs 1 Satz 2 BGB fin­den die Rege­lun­gen des Ver­brauchs­gü­ter­kaufs kei­ne Anwen­dung. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR, deren Erfül­lungs- oder Ver­rich­tungs­ge­hil­fen sowie den Ein­lie­fe­rer sind, gleich aus wel­chem Rechts­grund, eben­falls aus­ge­schlos­sen. Die Frist zur Gel­tend­ma­chung etwa­iger Ansprü­che beträgt ein Jahr. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR über­nimmt kei­ne Haf­tung für das Zustan­de­kom­men oder die Auf­recht­erhal­tung einer Tele­fon- oder Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bin­dung, ins­be­son­de­re auch bei höhe­rer Gewalt. Wird im Fall des Ein­tritts höhe­rer Gewalt die Erfül­lung der Leis­tung, u.a. auch der Gebots­an­nah­me, kurz­fris­tig oder auf Dau­er gänz­lich ver­hin­dert, so sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus­ge­schlos­sen. Als höhe­re Gewalt gel­ten ins­be­son­de­re fol­gen­de Ereig­nis­se: Krieg, Ver­fü­gun­gen von höhe­rer Hand, Epi­de­mien, Sabo­ta­ge, Strom­aus­fäl­le, Streiks und Aus­sper­run­gen, Natur­ka­ta­stro­phen, geo­lo­gi­sche Ver­än­de­run­gen und Ein­wir­kun­gen. Bei der Ver­stei­ge­rung kann es online live zu regio­nal unter­schied­lich lan­gen Über­tra­gungs­zei­ten (Latenz­zei­ten) kom­men. Für tech­ni­sche Pro­ble­me aller Art bei der Über­tra­gung der Ver­stei­ge­rung über­neh­men wir kei­ne Haf­tung. Im Fal­le einer mög­li­cher­wei­se erfolg­ten Nicht-Annah­me eines Gebots hat der Bie­ter im Streit­fall den Nach­weis zu erbrin­gen, dass wir, die Deut­sche Pfand­ver­wer­tung, fahr­läs­sig gehan­delt hät­ten.

Das Rück­ga­be- und Wider­rufs­recht nach §§ 312bff, 355ff BGB (Fern­ab­satz­ge­setz) gilt in einer öffent­li­chen Ver­stei­ge­rung nicht: weder für Kauf­auf­trä­ge, die durch Online-Gebo­te, schrift­li­che, münd­li­che oder tele­fo­ni­sche Gebo­te zustan­de­kom­men. Der Abbil­dungs­teil von Kata­lo­gen und sons­ti­gem Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al dient gene­rell der Zusatz­in­for­ma­ti­on zu einer per­sön­li­chen Besich­ti­gung; Irr­tü­mer vor­be­hal­ten. Bei Unstim­mig­kei­ten zwi­schen Abbil­dungs- und Text­teil ist der Text ver­bind­lich. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR über­neh­men kei­ner­lei Haf­tung für feh­ler­haf­te Über­set­zun­gen der Kata­log­tex­te vom Deut­schen in ande­re Spra­chen, maß­geb­lich ist aus­schließ­lich die deut­sche Fas­sung.

6. Teil­nah­me­be­rech­tigt an der Ver­stei­ge­rung sind aus­schließ­lich voll geschäfts­fä­hi­ge Per­so­nen oder Unter­neh­men bzw. deren gesetz­li­che Ver­tre­ter, die voll geschäfts­fä­hig sind und an DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR, wenn nicht anders ange­ge­ben, bis spä­tes­tens 24 Stun­den vor Ver­stei­ge­rung, einen Han­dels­re­gis­ter­aus­zug bzw. Pro­ku­ra-Nach­weis über­mit­telt haben. Not­wen­di­ge Vor­aus­set­zung und Bedin­gung ist die recht­zei­ti­ge Regis­trie­rung vor­ab und die Bestä­ti­gung durch DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR sowie die recht­zei­ti­ge Über­mitt­lung eines schrift­li­chen Gebots­for­mu­lars vor­ab mit dem Wunsch­preis des Bie­ters, um zur Ver­stei­ge­rung zuge­las­sen zu wer­den. Damit ist der Bie­ter auch berech­tigt, online-Live-Gebo­te, in Prä­senz oder tele­fo­nisch Gebo­te abzu­ge­ben. Auch die per­sön­li­che Gebots­ab­ga­be vor Ort erfolgt elek­tro­nisch durch uns gegen Kau­ti­on zu Ver­fü­gung gestell­te Rech­ner. Eine Sicher­heits­leis­tung von 1 Euro von dem per­sön­li­chen Bank­kon­to des Bie­ters per Bank­über­wei­sung an DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR ist zur Fest­stel­lung der Iden­ti­tät auf­grund Geld­wä­sche­ge­setz GwG not­wen­dig. Die Kon­to­da­ten wer­den nach Akzep­tanz des schrift­li­chen Gebots­for­mu­lars an den Bie­ter per E‑Mail über­mit­telt. Die­ser 1 Euro wird umge­hend nach Been­di­gung der Ver­stei­ge­rung zurück­über­wie­sen. Falls die Iden­ti­tät des Bie­ters bereits bekannt ist, braucht er den Betrag nicht zu über­wei­sen.

Die Gebo­te sind in Euro abzu­ge­ben. Die Gebo­te sind bin­dend. Es besteht kein Rück­tritts­recht vom Kauf­ver­trag. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR sind berech­tigt, die im Kata­log auf­ge­führ­ten Gegen­stän­de außer­halb der Rei­hen­fol­ge zu ver­stei­gern sowie Kata­log­num­mern zu tren­nen, zusam­men­zu­fas­sen und aus­zu­las­sen. Sämt­li­che Arti­kel kön­nen kurz­fris­tig, auch am Tag der Ver­stei­ge­rung, auf­grund recht­li­cher Grün­de zurück­ge­zo­gen wer­den kön­nen. Das Ange­bot ent­steht erst durch Auf­ruf. Es besteht kein Anspruch auf Auf­ruf. Auf­grund even­tu­el­ler tech­ni­scher Pro­ble­me kann die Aktua­li­tät der Anga­ben nicht gewähr­leis­tet wer­den. Der Auf­ruf beginnt in der Regel zu dem im Kata­log ange­ge­be­nen Preis. Gestei­gert wird in der Regel in 10 %-Schrit­ten.

7.  Die Höhe der Auf­ruf­prei­se wird vom Ver­stei­ge­rer nach sei­nem Ermes­sen für die gan­ze Ver­stei­ge­rung bestimmt.

8.  Das höchs­te Gebot erhält nach drei­ma­li­gem Auf­ruf den Zuschlag. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR kann sich den Zuschlag vor­be­hal­ten, ihn ohne Anga­ben von Grün­den ver­wei­gern und Gebo­te von unbe­kann­ten Bie­tern zurück­wei­sen, wenn nicht vor der Ver­stei­ge­rung Sicher­hei­ten geleis­tet wer­den oder die Boni­tät nicht zwei­fels­frei von DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR fest­ge­stellt wer­den kann oder Grün­de bestehen, dass Zah­lungs­un­wil­lig­keit oder Zah­lungs­un­fä­hig­keit bestehen. Geben meh­re­re Per­so­nen zugleich ein und das­sel­be Höchst­ge­bot ab, ent­schei­det der Ver­stei­ge­rer nach eige­nem Ermes­sen. Zwei­fel über den Zuschlag sind sofort gel­tend zu machen. Kann eine Mei­nungs­ver­schie­den­heit nicht sofort geschlich­tet wer­den, kann DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR den Gegen­stand neu aus­bie­ten. Will der Höchst­bie­ten­de das Gebot nicht gel­ten las­sen, kann DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR den Zuschlag auf das unmit­tel­bar vor­her abge­ge­ben Gebot ertei­len. Die in einem schrift­li­chen Gebots­for­mu­lar ange­ge­be­nen Beträ­ge für den even­tu­el­len Zuschlags­preis ver­ste­hen sich aus­schließ­lich des Auf­gelds zzgl. MwSt. auf das Auf­geld. Erfolgt der Zuschlag unter Vor­be­halt, bleibt der Bie­ter für 3 Wochen an sein Gebot gebun­den. Es erlischt, wenn er nicht inner­halb die­ser Zeit schrift­lich einen vor­be­halt­lo­sen Zuschlag erhält. Wird ein Zuschlag unter Vor­be­halt nicht ange­nom­men, kann die Kata­log­num­mer ohne Rück­fra­ge an einen ande­ren Bie­ter abge­ge­ben wer­den. ln allen Fäl­len gilt allei­ne die Anord­nung des Ver­stei­ge­rers.

9.  Der Zuschlag ver­pflich­tet zur sofor­ti­gen Zah­lung des Kauf­prei­ses (Zuschlags­preis zzgl. Auf­geld zzgl. MwSt. auf das Auf­geld) und sofor­ti­ge Abnah­me der erstei­ger­ten Sachen oder Über­tra­gung der Rech­te. Im Zwei­fels­fall ist das Ver­stei­ge­rungs­pro­to­koll maß­ge­bend.

10.  Alle Prei­se ver­ste­hen sich in Euro zuzüg­lich eines Auf­gelds auf den Zuschlags­preis in Höhe von 25% oder nach in der Ver­stei­ge­rungs­an­kün­di­gung ver­öf­fent­lich­ten Auf­geld­staf­fel, jeweils zuzüg­lich der hier­auf anfal­len­den gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er auf das Auf­geld. Es wird von DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR kei­ne MwSt. auf den Zuschlags­preis berech­net.

11. Die Zuschlags­rech­nung wird sofort nach Ver­stei­ge­rungs­en­de per E‑Mail an den Bie­ter ver­sandt. Der Bie­ter ver­pflich­tet sich zur Sicher­stel­lung des Emp­fangs von E‑Mails mit PDF-Anhän­gen durch die DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR. Die Zah­lung der Gesamt­for­de­rung hat umge­hend durch Sofort­über­wei­sung vom per­sön­li­chen Bank­kon­to des Bie­ters an DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR zu erfol­gen. Wird die voll­stän­di­ge Zah­lungs­ver­pflich­tung bis 7 (sie­ben) Tage nach Zuschlag nicht ein­ge­hal­ten, kann der Kauf­ge­gen­stand noch­mals ver­stei­gert wer­den. Dabei wird der ers­te Käu­fer nicht zuge­las­sen, und des­sen Sicher­heits­leis­tun­gen fal­len an den Ver­stei­ge­rer. Der ers­te Käu­fer bleibt für den Min­der­er­lös per­sön­lich haft­bar, auf einen Mehr­erlös hat er kei­nen Anspruch. Hin­weis zu aus­nahms­wei­se akzep­tier­ter Bar­zah­lung: Nur gül­ti­ge Euro-Geld­schei­ne sind in Deutsch­land gesetz­li­ches Zah­lungs­mit­tel. Laut der Deut­schen Bun­des­bank sind Euro-Mün­zen ein beschränk­tes gesetz­li­ches Zah­lungs­mit­tel, zu deren Annah­me die DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR nur wie folgt ver­pflich­tet ist: Münz­geld muss pro Käu­fer nur bis zu einer Gesamt­men­ge von 50 Mün­zen oder einem gesam­ten Münz­wert bis 100 Euro ange­nom­men wer­den 

12. Das Kauf­ob­jekt gilt mit Zuschlags­er­tei­lung als dem Käu­fer über­ge­ben, womit auch Haf­tung und Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gan­ges, des Ver­lusts oder Beschä­di­gung durch Feu­er, Was­ser, Sturm, Dieb­stahl und Ein­bruch­dieb­stahl auf den Käu­fer über­ge­hen. Dies trifft auch und ins­be­son­de­re für Zube­hör­tei­le zu. Das Eigen­tum geht jedoch erst nach voll­stän­di­ger Zah­lung der Zuschlags­rech­nung auf den Käu­fer über.

13. Die Abho­lung der erstei­ger­ten Objek­te erfolgt erst nach voll­stän­di­gen Zah­lungs­ein­gang, wobei sich die Prei­se für jeden Gegen­stand ab Fun­da­ment oder Stand­ort unde­mon­tiert und unver­la­den ver­ste­hen. Die Abho­lung muss zu den ange­ge­be­nen Ter­mi­nen erfol­gen. Zur Ver­pa­ckung, Ver­wah­rung und Ver­sand sind DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR nicht ver­pflich­tet; eine Ver­si­che­rung besteht nicht. Ein Ver­sand erfolgt nur auf aus­drück­li­chen Wunsch des Käu­fers aus­nahms­los auf des­sen Gefahr und Kos­ten Für die ver­spä­te­te Abho­lung kön­nen Gebüh­ren von bis zu 10 Euro pro Tag je Gegen­stand erho­ben wer­den. Erfolgt inner­halb einer Woche nach der Ver­stei­ge­rung kei­ne Abho­lung, ist der Ver­stei­ge­rer ohne wei­te­re Auf­for­de­rung berech­tigt, das oder die Objekt(e) neu zu ver­stei­gern oder frei­hän­dig zu ver­kau­fen. Die dadurch anfal­len­den Kos­ten und ein evtl. Min­der­er­lös gehen zu Las­ten des Erst­erwer­bers. Befin­det sich der Käu­fer mit der Abnah­me der erstei­ger­ten Sache oder mit sei­ner Zah­lung im Ver­zug, wer­den Ver­zugs­zin­sen ent­spre­chend §§ 288 BGB in Höhe von 5%  bzw. 8% über dem Basis­zins­satz erho­ben. In die­sem Fall erlö­schen die Rech­te des Käu­fers aus Zuschlag mit der Maß­ga­be, dass der nicht abge­nom­me­ne Gegen­stand noch­mals ver­stei­gert wer­den kann. Macht der Ein­lie­fe­rer hier­nach Scha­dens­er­satz gel­tend, so haf­tet der Käu­fer neben den Kos­ten für die Lage­rung des Ver­stei­ge­rungs­gu­tes sowohl für das Auf­geld von DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR aus der ursprüng­li­chen Ver­stei­ge­rung als auch für einen etwa­igen Min­der­er­lös bei einer erneu­ten Ver­stei­ge­rung. Auf einer bei einer erneu­ten Ver­stei­ge­rung erziel­ten Mehr­erlös hat der Käu­fer kei­nen Anspruch. Etwa­ige Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che aus nicht frist­ge­rech­ter Abnah­me sind an der/die Auf­trag­ge­ber /in abge­tre­ten.

14. Der mit der Lei­tung der Ver­stei­ge­rung beauf­trag­te Ver­stei­ge­rer

hat das Recht. Per­so­nen, die die Besich­ti­gung des Ver­stei­ge­rungs­guts sowie Durch­füh­rung und Ablauf der Ver­stei­ge­rung gleich in wel­cher Form oder Art stö­ren, von der Teil­nah­me an der Ver­stei­ge­rung aus­zu­schlie­ßen und nöti­gen­falls durch eige­nes Sicher­heits­per­so­nal oder mit poli­zei­li­cher Hil­fe ent­fer­nen zu las­sen. Die von die­sen Per­so­nen hin­ter­leg­te Sicher­heits­leis­tung ver­fällt dann sofort an DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR.

15. Der Ver­stei­ge­rer kann die Ver­stei­ge­rung unter­bre­chen oder abbre­chen, wenn er weiß oder nach den Umstän­den anneh­men muss, dass:

15.1. Per­so­nen Ver­ab­re­dun­gen getrof­fen haben, nach denen ande­re

vom Mit­bie­ten oder Wei­ter­bie­ten abge­hal­ten wer­den sol­len;

15.2. Sachen durch vor­ge­scho­be­ne Per­so­nen erstei­gert wer­den sol­len, um von den Betei­lig­ten zum gemein­sa­men Vor­teil ver­äu­ßert oder

unter ihnen ver­teilt zu wer­den;

15.3. Per­so­nen mit­bie­ten, die pri­vat oder gewerbs­mä­ßig das Mit­bie­ten für ande­re über­neh­men oder sich dazu erbie­ten;

15.4. Per­so­nen einen Kauf­ring bil­den mit der Absicht, die Höhe des

Ver­stei­ge­rungs­er­lö­ses zu mini­mie­ren.

Der Ver­stei­ge­rer kann die in Num­mer 15.1 bis 15.4 bezeich­ne­ten Per­so­nen von der Teil­nah­me an der Ver­stei­ge­rung aus­schlie­ßen und nöti­gen­falls durch eige­nes Sicher­heits­per­so­nal oder mit poli­zei­li­cher Hil­fe ent­fer­nen las­sen. Die von die­sen Per­so­nen hin­ter­leg­te Sicher­heits­leis­tung ver­fällt dann sofort an DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR.

16. Der Käu­fer kann gegen­über DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­run­gen auf­rech­nen. Ein Zurück­be­hal­tungs­recht des Käu­fers bleibt aus­ge­schlos­sen soweit es nicht auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beruht.

17. Für Unfäl­le wäh­rend der Besich­ti­gung, Ver­stei­ge­rung und Abho­lung wird kei­ne Haf­tung über­nom­men. Das Inbe­trieb­set­zen von

Gerä­ten ist strengs­tens unter­sagt.

18. Alle Per­so­nen wäh­rend der Besich­ti­gung oder Besu­cher der Ver­stei­ge­rung haf­ten für ver­ur­sach­te Schä­den, gleich wel­cher Art.

19. Für Unfäl­le, Beschä­di­gun­gen an Gebäu­den, Fremd­ob­jek­ten, und wei­te­re Schä­den haf­tet der Käu­fer.

20. Der Ver­stei­ge­rer ist berech­tigt, in eige­nem Namen für Rech­nung des Auf­trag­ge­bers Kauf­gel­der und Neben­for­de­run­gen ein­zu­zie­hen und ein­zu­kla­gen.

21. Ein Bie­ter, der im Auf­trag eines Ande­ren erstei­gert, haf­tet neben die­sem selbst­schuld­ne­risch.

22. Wäh­rend oder unmit­tel­bar nach der Ver­stei­ge­rung erstell­te Rech­nun­gen bedür­fen der noch­ma­li­gen Prü­fung, sodass nach­träg­li­che Kor­rek­tu­ren zuläs­sig sind.

23. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR nimmt Daten sämt­li­cher Geschäfts­part­ner in Datei­en auf und ver­ar­bei­ten sie, wor­auf gemäß Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDGS) und DSGVO hin­ge­wie­sen wird.

24. Aus­fuhr­er­klä­run­gen sind gemäß den EU-Richt­li­ni­en aus­schließ­lich durch den Käu­fer zu erstel­len. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR ist nicht berech­tigt, ent­spre­chen­de Erklä­run­gen aus­zu­fül­len. Bis zum Erhalt eines Ver­brin­gungs­nach­wei­ses bleibt die gesetz­li­che MwSt. als Sicher­heit hin­ter­legt.

25. Die Ver­stei­ge­rung wird in deut­scher Spra­che durch­ge­führt.

25.1 Die öffent­li­che Ver­stei­ge­rung ist ein hoheit­li­cher Akt, zu des­sen Durch­füh­rung wir als öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer belie­hen sind. Die Spra­che aller die Ver­stei­ge­rung betref­fen­den Vor­gän­ge, Hand­lun­gen, Tex­te und Ver­trä­ge ist Deutsch (vgl. VwVfG § 23 (1) Amts­spra­che).

25.2 Kauf­in­ter­es­sen­ten, die nicht über Kennt­nis­se der deut­schen Spra­che auf dem Level C1 ver­fü­gen, ver­pflich­ten sich, zur Teil­nah­me einen öffent­lich bestell­ten, ver­ei­dig­ten Dol­met­scher hin­zu­zu­zie­hen. Mit Teil­nah­me an der Ver­stei­ge­rung erklä­ren die Kauf­in­ter­es­sen­ten (Bie­ter) hier­zu ihr Ein­ver­ständ­nis.

26. Gel­ten­des Recht und Gerichts­stand: Alle Strei­tig­kei­ten mit Gewer­be­trei­ben­den gemäß § 14 BGB, die sich im Zusam­men­hang mit dem Ver­trag oder über sei­ne Gül­tig­keit erge­ben, wer­den nach der Schieds­ge­richts­ord­nung der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer für Mün­chen und Ober­bay­ern (IHK Mün­chen) durch Ein­zel­rich­ter, bei Anwen­dung des mate­ri­el­len Rechts und der Ver­fah­rens­spra­che des Schieds­ge­richts der IHK Mün­chen unter Aus­schluss des ordent­li­chen Rechts­wegs end­gül­tig ent­schie­den. Für den Auf­trag, sei­ne Durch­füh­rung und die sich hier­aus erge­ben­den Ansprü­che bei nicht Gewer­be­trei­ben­den gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Gerichts­stand ist das für den Sitz der Auf­trag­neh­me­rin zustän­di­ge Gericht, soweit eine sol­che Gerichts­stands­ver­ein­ba­rung in zuläs­si­ger Wei­se ver­ein­bart wer­den kann.

27. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam oder nich­tig sein oder wer­den, so berührt dies die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges nicht.

28. DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR sind ermäch­tigt, die Rech­te des Käu­fers im eige­nen Namen gel­tend zu machen.#

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DEUT­SCHE PFAND­VER­WER­TUNG Oster­may­er & Dr. Gold GbR 
F. Eber­hard Oster­may­er und Dr. Dag­mar Gold
– All­ge­mein öffent­lich bestell­te, ver­ei­dig­te Ver­stei­ge­rer –
Bier­häusl­weg 9, D‑83623 Die­t­rams­zell
E‑Mail: anfrage@deutsche-pfandverwwertung.de
Inter­net: www.deutsche-pfandverwwertung.de

Kon­takt­stel­le gemäß Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Nach § 36 Abs. 1 VSBG sind wir auf­grund unse­rer Betriebs­grö­ße aber nicht ver­pflich­tet, an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren teil­zu­neh­men.
Wenn Sie eine Ange­le­gen­heit klä­ren möch­ten – spre­chen Sie uns ein­fach an! Wir ver­su­chen stets, Pro­blem­fäl­le güt­lich und ein­ver­nehm­lich zu regeln.